Nickt die Bundesregierung Uploadfilter für Netzplattformen in Brüssel entgegen der Abmachung im Koalitionsvertrag ab? Ein breites Bündnis geht gegen eine überhastete Reform des Urheberrechts auf die Barrikaden.
Kein gewerblicher Anbieter darf auf rechtswidrige Inhalte verlinken, außer Suchmaschinenbetreiber. Mit seinem Urteil zur Google-Bildersuche machte der Bundesgerichtshof einmal mehr deutlich, dass das Urheberrecht im Internet quasi für alle außer für Google gilt.