Die Selbstverwaltungsgremien für Domain Namen, IP-Adressen und Internet Protokolle haben ihr Vorschlagspaket für die IANA-Übergabe komplettiert. Jetzt liegt der Ball für die lange geplante Übergabe im Feld der US-Regierung.
Die US-Regierung hat mit der IANA das Herzstück der Internet-Verwaltung an die ICANN übergeben. Warum das in der Praxis wenig ändern dürfte, analysiert Monika Ermert.
2016-08-01. Auch wenn wir in Volkshochschulen noch viel an der 45-Minuten-Taktung und an Semesterzeiten festhalten, auch weil viele Kund*innen das noch einfordern, wird es zunehmend erforderlich auch andere Angebote, die offener sind, anzubieten.
Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen begrüßt und unterstützt das Ziel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), Open Access als Standard des wissenschaftlichen Publizierens in Deutschland zu etablieren.
Praktikable Möglichkeiten, urheberrechtlich geschützte Materialien in der digitalen Lehre einzusetzen, hat der Senat der HRK gefordert. Der zwischen Kultusministerkonferenz (KMK), Bund und Verwertungsgesellschaft Wort geschlossene Rahmenvertrag, dem die Hochschulen derzeit beitreten sollen, werde diesem Anspruch nicht gerecht. Der Vertrag sieht vor, dass die Hochschulen ab dem 1. Januar 2017 das Einstellen von Lehrmaterialien in hochschulische Lernmanagementsysteme einzeln mit der VG Wort abzurechnen haben.
ARD und ZDF haben ihre jährliche Onlinestudie zum internetbasierten Medien- und Kommunikationsverhalten in Deutschland veröffentlicht. Die für die deutschprachige Bevölkerung statistisch repräsentative Studie beruht auf telefonischen Interviews mit 1508 Personen ab 14 Jahren. Überraschende Entwicklungen lassen sich dabei nicht feststellen, vielmehr setzen sich Trends der letzten Jahre fort: Mehr Internet, mehr mobil, mehr Video.
Doch nur ein Wahlkampfmanöver? Selbst wenn die Bundesregierung die Ankündigung eines potenziellen Investitionspakets für die IT-Infrastruktur von Schulen bereits feiert: Die Liste der offenen Fragen zum „Digitalpakt #D“ ist auch nach der Pressekonferenz zu lang, um sich heute schon zu freuen.
Der Weiterverkauf von bereits genutzter Software ist nicht verboten und vertragliche Bestimmungen, die jede Weiterveräußerung verbieten, sind ungültig, urteilt der EuGH. Der Verkauf einer Sicherungskopie ist nicht ohne Weiteres möglich.
Mehr als zwei Stunden sind die Menschen in Deutschland täglich im Netz, Jüngere fast doppelt so viel. Das Smartphone ist dafür inzwischen das beliebteste Gerät.