Microsoft will nächste Woche sein Projekt zur Digitalisierung von Büchern einstellen. Damit hat auch für Live Search Wissenschaftlich und für Microsofts Buchsuche Live Search Books das letzte Stündchen geschlagen. Wie der zuständige Konzern-Vizepräsident Satya Nadella bilanzierte, hat Microsoft in den letzten zwei Jahren 750.000 Bücher und 80 Millionen Zeitschriftenartikel elektronisch zugänglich gemacht, die überwiegend aus den Beständen der University of California, der University of Toronto und der British Library kamen. Geräte und Digitalisierungen will der Konzern seinen Projektpartnern in den Bibliotheken und Verlagen zur Verfügung stellen.
Zu den bizarrsten Themen, die auf der in der vergangenen Woche zu Ende gegangenen Virtual Law Conference in New York erörtert wurden, gehörte sicher die Frage, wie virtuelle Güter aus steuer- und bilanzrechtlicher Sicht zu behandeln sind: Wie und wann sind sie als Ausgaben absetzbar, über welchen Zeitraum können sie abgeschrieben werden? Die Diskussion steckt noch in den Kinderschuhen, doch Bryan Camp von der Texas Tech University School of Law wies darauf hin, dass es für die Abschreibung in den USA nicht darauf ankommt, ob der betroffene Gegenstand einer Wertminderung unterliegt. Rechtsanwalt Sean Kane machte darauf aufmerksam, dass virtuelle Welten bei Fahndungsbehörden unter Geldwäscheverdacht stünden und forderte deren Betreiber auf, sich rechtzeitig über Sicherungssysteme Gedanken zu machen. Auch sei es allenfalls eine Frage der Zeit, dass Umsätze mit virtuellen Gütern besteuert würden.
Sperrungen von Internetseiten, die auf der Analyse von IP-Adressen, Port-Nummern, URLs oder Inhaltsdaten beruhen, sind nicht mit geltendem Recht vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommen Juristen des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in einer neuen Studie. Das Fazit der Experten: Die geltende Rechtslage erlaube keine Sperrungen, "die in das von Artikel 10 Grundgesetz und Paragraph 88 Telekommunikationsgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis eingreifen". Die Studie war von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in Auftrag gegeben worden, um nach den Sperrverfügungsverfahren der Bezirksregierung in Düsseldorf rechtliche Klarheit zu schaffen.