Auch die heimische [gemeint ist die österreichische, Anm.attac] Bundesregierung hat sich wiederholt kritisch zur internationalen Schiedsgerichtbarkeit geäußert, weil es nationales aber auch EU-Recht quasi aushebeln kann. In dem Non-Paper wird aber eine gegenteilige Position eingenommen.
Aus Sicht der österreichischen Städte und Gemeinden stellt das Handelsabkommen CETA zwischen Kanada und Europa insbesondere im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen (Daseinsvorsorge) eine reale Gefahr dar.
Am 23. Jänner 2017, wird der Eintragungszeitraum für die Unterstützer des Volksbegehrens „Gegen TTIP, CETA und TISA“ eröffnet, die dann acht Tage Zeit haben werden, in allen österreichischen Gemeinden und Bezirksämtern Ihre Unterschrift dazu abzugeben.
Rechtsexperte Stefan Griller tritt für eine saubere Teilung künftiger EU-Handelsverträge in einen EU- und einen nationalen Teil ein. Die vorgesehenen Schiedsgerichte für Investoren kritisiert er scharf.
Mitentscheidung durch nationale Parlamente erkämpft und Schutz öffentlicher Dienstleistungen sichergestellt – Keine Zustimmung für TTIP auf Basis des bestehenden Verhandlungsmandats
Noch bis zum heutigen Montag, dem 30. Jänner, kann das Volksbegehren gegen TTIP, CETA und TISA unterschrieben werden. Es richtet sich gegen das transatlantische Handelsabkommen mit den USA, gegen jenes zwischen der EU und Kanada sowie gegen das Dienstleistungsliberalisierungsabkommen.