Die Diskussion über die Verabschiedung des sog. Freihandelsabkommens CETA bekam vor einigen Tagen eine neue Wende. Bisher wurde CETA als gemischtes Abkommen betrachtet, über das nicht ohne Beteiligung von Bundestag und Bundesrat entschieden werden kann. Kritiker sahen eine Hauptaufgabe darin zu verhindern, dass die Entscheidung des Parlaments durch eine vorläufige Anwendung vorweggenommen wird. Sie müssen sich wohl umorientieren, denn die Kommission kommt mit einer neuen Strategie.
Ein Bündnis will das Freihandelsabkommen mit Kanada stoppen und mit 25 000 Unterschriften ein Volksbegehren erlangen. Zunächst aber kommt es dafür auf das Wetter an.
Bei der EU-Ratssitzung soll es wohl vor allem um zwei formale Fragen zu CETA gehen: (a) ist CETA ein „reines EU-Abkommen“ oder ein „gemischtes Abkommen“?, (b) soll CETA zur „vorläufigen Anwendung“ gebracht werden? Diese beiden Fragen hängen formal eng zusammen.
Eigentlich ist CETA, das Freihandelsabkommen mit Kanada, bereit zur Unterschrift. Aber nun fordern Rumänien, Luxemburg und Bulgarien Änderungen – ansonsten wollen sie den Handelspakt mit Kanada scheitern lassen. Auch Berlin stellt Bedingungen.