Abstract
Kurze Vorstellung verschiedener Initiativen unter dem Aspekt der Rechtssicherheit für die Person welche ihren Router für andere Nutzer öffnen. Der normale Problemfall ist, dass rechtlich geschütztes Material über den Router ausgetauscht wurde. Da die IP vom Router beim Fahnder erscheint ist immer der dran der den Router bereitstellt. Diverse Bürgerinitiativen schützen den Verein nicht aber die Person die den Router bereitstellt. Mögliche praktische Lösungen: + Zugang per Router ins Internet nur für registrierte Nutzer + Datenverkehr - Protokolle speichern (Hinweis in AGB oder Startseite) + VPN Verbindungen für Internet nutzen + feste IPs für Mitglieder (schützt nur den Verein) Aktuelle Initiativen: + Freifunk (am gefährlichsten) + Sofanet (sicher aber nicht weit verbreitet) + Fon (spanische Initiative) + IN-ULM + Bürgernetzverein Main-Spessart (www.wavelink.de) Hardware meist Linksys Router mit Software nionet als Firmware. Rechtsgrundlage: Urteil des LG Hamburg, Geschäfts-Nr. 308 O 407 / 06
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