Abstract
Der Stichprobenplan der NEPS-Etappe 7 sah neben der Erfassung von Studienanfängerinnen und -anfängern mit einer „traditionellen“ schulischen Hochschul-zugangsberechtigung auch die Einbeziehung der Gruppe von beruflich qualifizierten Studienanfängerinnen und -anfängern ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung („nicht-traditionelle Studierende“) vor. Aufgrund des komplexen deutschen Bildungssys-tems wurde teilweise, insbesondere bei eher untypischen Hochschulzugangswegen, die Art der Hochschulzugangsberechtigung nicht korrekt erfasst. Die Dateneditier-ungsmaßnahmen hatten eine Bereinigung dieser Erfassungsfehler, d. h. die korrekte Identifizierung der nicht-traditionellen Studienanfängerinnen und Studienanfänger zum Ziel.
Als Ergebnis der Prüfungs- und Editierungsmaßnahmen entstand die abgeleitete Variab-le tg24150_g2, die für Deutsche und Bildungsinländer zum einen Auskunft darüber gibt, auf welchem der zwei grundsätzlich zu unterscheidenden Wegen der Hochschulzugang erfolgte, nämlich:
(1) traditioneller Hochschulzugang über eine auf schulischem Weg erworbene Studien-berechtigung (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife; Code 0) oder
(2) nicht-traditioneller Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation (Codes 1 bis 11)
Zum anderen differenziert diese Variable verschiedene Formen des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte (s. Kapitel 2: Codes 1 bis 11).
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