Automatisiertes Personalmanagement und Mitbestimmung. Kl-basierte Systeme für das Personalmanagement – was ist fair, was ist erlaubt?
M. Spielkamp, and S. Gießler. Forschungsförderung Working Paper, 191. Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf, (September 2020)
Abstract
Unternehmen, die KI-basierte "People-Analytics"-Systeme verwenden, handeln möglicherweise rechtswidrig. Denn solche Systeme dürfen nicht eingesetzt werden, ohne dass Beschäftigte individuell eingewilligt haben oder eine Betriebsvereinbarung vorliegt. Zudem erfüllen "Black-Box"-Systeme nicht die Auskunftsanforderungen des Betriebsverfassungsgesetzes. Autonomie und Mitsprache der Beschäftigten müssen auch dann gewährleistet sein, wenn algorithmische Systeme im Personalmanagement eingesetzt werden. Doch Beschäftigte müssen sich auch selber angemessene Kompetenzen erarbeiten, um diese Verfahren zu verstehen.
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