Abstract
Folgende Aspekte werden thematisiert: Promotion als Qualifizierungsnachweis, Beibehaltung eines exklusiven Promotionsrechts der Universitäten, bessere Verklammerung statt Promotionsrecht außeruniversitärer Forschungseinrichtungen, wider der Befristung des Promotionsrechts, Zugang zur Promotion auch für qualifizierte Fachhochschulabsolventen, keine Verschulung - Vielfalt statt Reglementierung. (DIPF/Mar.).
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