Abstract
Nach dem kürzlich ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofes rückt die Patentierbarkeit von Software in greifbare Nähe. Je nach Auslegung des Richterspruches lassen sich auch jetzt schon Softwarepatente genehmigen.
Damit erfolgte ein Angleichung an EU und US Recht.
Die zukünftige Praxis der Rechtssprechung wird zeigen inwieweit dies zu Softwarepatenten in Deutschland führt.
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