Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist durch europäisches Recht umfassend reguliert und nur dann zulässig, wenn der Betroffene einwilligt oder eine Rechtsvorschrift den Datenumgang erlaubt. Besonderes Augenmerk ist auf Konstellationen zu legen, in denen im Verhältnis Verarbeiter/Betroffener ein strukturelles Ungleichgewicht besteht. So liegt es zum Beispiel in einem Beschäftigungsverhältnis: Der Arbeitnehmer ist von seinem Vorgesetzten sozial abhängig, weshalb er seine Einwilligung möglicherweise nicht aus freier Überzeugung, sondern aus Furcht vor negativen Konsequenzen einer Verweigerung erteilt. Der Beitrag zeigt exemplarisch anhand von Positionsdaten, dass ein Arbeitgeber auch ohne Einholung der Einwilligung des einzelnen Arbeitnehmers rechtskonform dessen Daten verarbeiten darf. Gleichzeitig muss er aber penibel auf die Einhaltung zahlreicher Pflichten achten, deren Verletzung mit empfindlichen Sanktionen belegt wird.
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