Cloud Computing-Verträge sind an keine gesetzlichen Formvorschriften gebunden,
dennoch lohnt es sich, gewisse Formalien und Mindeststandards einzuhalten. Einerseits ist es wichtig, dass die Leistungen des Cloud-Anbieters genau umschrieben werden, andererseits ist abzuklären, welche Sicherheitsstandards und Zugriffsschranken bei der Bearbeitung von (besonders schützenswerten Personen-) Daten
zu beachten sind. Die Definition des Leistungsumfangs soll gewährleisten, dass der
Anbieter jederzeit Leistungen in genügendem Umfang zur Verfügung stellen kann
und dass klar definiert ist, welche Rechte und Pflichten den Parteien im Einzelnen
obliegen. Zudem ist sicherzustellen, dass ein Wechsel zu einem anderen Anbieter
jederzeit möglich ist, indem beispielsweise die Datensicherung in einem geläufigen Format vereinbart wird.
Description
Hier interessiert vor allem die Vertragsgestaltung für die Cloud - im Zusammenhang mit dem Lockin-Effekt
%0 Journal Article
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%A Baumgartner, Andreas C.
%D 2011/2012
%E KPMG,
%K Dateninfrastruktur Datenverlust Lockin-Effekt RisikenClouds
%T Chancen und Risiken rechtlicher Neuerungen 2011/2012:
Cloud Computing – Vertragsgestaltung als Teil
des Risikomanagements
%U http://www.kpmg.com/CH/de/Library/Articles-Publications/chancen-und-risiken-2011-12/Documents/pub-20120224-cr-cloud-computing-de.pdf
%X Cloud Computing-Verträge sind an keine gesetzlichen Formvorschriften gebunden,
dennoch lohnt es sich, gewisse Formalien und Mindeststandards einzuhalten. Einerseits ist es wichtig, dass die Leistungen des Cloud-Anbieters genau umschrieben werden, andererseits ist abzuklären, welche Sicherheitsstandards und Zugriffsschranken bei der Bearbeitung von (besonders schützenswerten Personen-) Daten
zu beachten sind. Die Definition des Leistungsumfangs soll gewährleisten, dass der
Anbieter jederzeit Leistungen in genügendem Umfang zur Verfügung stellen kann
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