Abstract
Wer wirklich die Menschenrechte von Arbeiter/innen global schützen wolle, müsse weltweit operierende deutsche Konzerne gesetzlich dazu verpflichten. Denn: Warum sollte für lebendiges Arbeitsvermögen unmöglich sein, was für technische Dinge gelte? Kein Zulieferteil werde im Ausland verbaut, das nicht den geforderten ISO- und sonstigen Normen entspreche. Was sich die organisierten Arbeiter/innen des globalen Nordens in anderthalb Jahrhunderten erkämpft hätten, würde den Fabriksklaven des globalen Südens vorenthalten. Freiwillige Regelungen würden wenig bringen.
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