Grundzüge der Verfassung und Vermögens-Verwaltung der Stadtgemeinde München: Mit besonderer Rücksicht auf die dem Magistrate durch das Gemeinde-Edikt vom Jahre 1818 zugewiesenen Verwaltungszweige
MG 2007-03-22
Verwaltung - Periodisierung
1-2
-1802
Obersvanzen, in M. teilweise schrfl. fixierte Wahlordnungen als Folge des Streits mit den Herzögen
1802-1808
Edikt vom 31.12.1802: Trennung der Justizverwaltung vom Magistrat
Einsetzung fürstlicher Richter
Pol-Ämter mit fürstl. Kommissarien: den Stadtrath kontrollierende Beamte
1808-1818
Munizipal-Verfassung durch Edikt v. 24.9.1808
1818-1868
Gemeindeedtik v. 17.5.1818; revidiert im Jahre 1834
theilweise Selbstständigkeit der Gemeinden in der Verwaltung ihres Vermögens und ihrer gemeindlichen Verhältnisse
detailliert auf 3-34
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%1 Bauer.1845
%A Bauer, Jakob
%C München
%D 1845
%I Weiß
%K 1800-1871 Kontext München Quelle Stadtgeschichte Veröffentlichung
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Edikt vom 31.12.1802: Trennung der Justizverwaltung vom Magistrat
Einsetzung fürstlicher Richter
Pol-Ämter mit fürstl. Kommissarien: den Stadtrath kontrollierende Beamte
1808-1818
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