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Crowdworker mit einem Fuß im Arbeitsrecht? Besprechung von LAG München, Urt. v. 4.12.2019 – 8 Sa 146/19, NZA 2020, 316

, und . Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, 37 (5): 292--294 (März 2020)

Zusammenfassung

Die fortschreitende Entgrenzung von Arbeit führt zu immer neueren Formen des Drittpersonaleinsatzes. Da die staatlichen Schutzmechanismen an konkrete Beschäftigtenstatus gebunden sind, kommt es auf den Status des Drittpersonals und die Kriterien für deren Feststellung an.

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