MG 2007-03-08
öffentliche und private Armen- und Waisenpflege
städtische, königliche, staatliche, private und Vereinsanstalten
Vereine, Kassen, Stiftungen
Armenpflege, Altersversorgung, Kranken- und Kinderfürsorge
Erziehung, Rettung, Volksbildung als Aufgabe
gesetzl. und privates Versicherungswesen
Berufsorganisationen
Träger für Db sind in großem Maßstabe vor allem die Kirchen und einige private Stifter, später auch Frauenvereine; v.a. natürlich die öffentliche Hand und auch die (Kranken-) Kassen/ Versicherung. Sie leisten vor der öffentlichen Hand - entlasten diese also.
In der Regel waren Beiträge zu entrichten, es wurde häufig explizit konformes Verhalten (zusätzlich oder alternativ?) zur Bedingung von Leistungen gemacht. Betreuung von Kindern nur wenn ehelich; Heimatschein, verheiratet, Gesundheitszustand werden überwacht; bei Db häufig: bestimmte Mindesdienstzeiten insgesamt oder bei bestimmter max. Zahl Dh, Db-Medaille als Bonus; daneben Hürden für Inanspruchnahme: Mindesb
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%1 Lindhamer.1901
%A Lindhamer, Hedwig
%C München
%D 1901
%I Schupp
%K 1871-1918 München Quelle Sozialpolitik Stadtgeschichte Veröffentlichung
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Erziehung, Rettung, Volksbildung als Aufgabe
gesetzl. und privates Versicherungswesen
Berufsorganisationen
Träger für Db sind in großem Maßstabe vor allem die Kirchen und einige private Stifter, später auch Frauenvereine; v.a. natürlich die öffentliche Hand und auch die (Kranken-) Kassen/ Versicherung. Sie leisten vor der öffentlichen Hand - entlasten diese also.
In der Regel waren Beiträge zu entrichten, es wurde häufig explizit konformes Verhalten (zusätzlich oder alternativ?) zur Bedingung von Leistungen gemacht. Betreuung von Kindern nur wenn ehelich; Heimatschein, verheiratet, Gesundheitszustand werden überwacht; bei Db häufig: bestimmte Mindesdienstzeiten insgesamt oder bei bestimmter max. Zahl Dh, Db-Medaille als Bonus; daneben Hürden für Inanspruchnahme: Mindesb
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[Träger für Db sind in großem Maßstabe vor allem die Kirchen und einige private Stifter, später auch Frauenvereine; v.a. natürlich die öffentliche Hand und auch die (Kranken-) Kassen/ Versicherung. Sie leisten vor der öffentlichen Hand - entlasten diese also.
In der Regel waren Beiträge zu entrichten, es wurde häufig explizit konformes Verhalten (zusätzlich oder alternativ?) zur Bedingung von Leistungen gemacht. Betreuung von Kindern nur wenn ehelich; Heimatschein, verheiratet, Gesundheitszustand werden überwacht; bei Db häufig: bestimmte Mindesdienstzeiten insgesamt oder bei bestimmter max. Zahl Dh, Db-Medaille als Bonus; daneben Hürden für Inanspruchnahme: Mindesb},
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