Abstract

MG 2007-03-08 öffentliche und private Armen- und Waisenpflege städtische, königliche, staatliche, private und Vereinsanstalten Vereine, Kassen, Stiftungen Armenpflege, Altersversorgung, Kranken- und Kinderfürsorge Erziehung, Rettung, Volksbildung als Aufgabe gesetzl. und privates Versicherungswesen Berufsorganisationen Träger für Db sind in großem Maßstabe vor allem die Kirchen und einige private Stifter, später auch Frauenvereine; v.a. natürlich die öffentliche Hand und auch die (Kranken-) Kassen/ Versicherung. Sie leisten vor der öffentlichen Hand - entlasten diese also. In der Regel waren Beiträge zu entrichten, es wurde häufig explizit konformes Verhalten (zusätzlich oder alternativ?) zur Bedingung von Leistungen gemacht. Betreuung von Kindern nur wenn ehelich; Heimatschein, verheiratet, Gesundheitszustand werden überwacht; bei Db häufig: bestimmte Mindesdienstzeiten insgesamt oder bei bestimmter max. Zahl Dh, Db-Medaille als Bonus; daneben Hürden für Inanspruchnahme: Mindesb

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