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Gebührenbefreiung des letzten Kita‑Jahres: Mütter weiten ihre Arbeitszeit nur kurzfristig aus

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(November 2019)

Abstract

Inzwischen hätten alle Bundesländer ihre Vertragsverhandlungen mit dem Bund zum ‚Gute-KiTa-Gesetz‘ abgeschlossen. Ziel des Gesetzes sei es, nachhaltig und dauerhaft die Qualität der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege weiterzuent-wickeln und die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Damit solle unter anderem auch ein Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet werden. Der Bund werde bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro dafür investieren und die Länder würden zusätzliche Mittel im Rahmen des Finanzausgleichs erhalten. Bisher lägen für Deutschland nur wenige empirisch repräsentative Studien darüber vor, wie Kita-Gebührenbefreiungen wirkten. Vor diesem Hintergrund gehe dieser Bericht der Frage nach, wie sich solche Gebührenbefreiungen für das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung eines Kindes in der Vergangenheit auf die Erwerbstätigkeit und das Erwerbsvolumen von Eltern auswirke.

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