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Kollektivverträge für wirtschaftlich abhängige Selbständige und uni-onsrechtliches Kartellverbot.

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(2022)

Abstract

Gerade die Digitalisierung berge das Potenzial, dass Arbeitsverhältnisse abgebaut und die Leistungen über Solo-Selbständige erbracht würden. Beispiele hierfür seien Crowdworker:innen oder Plattformbeschäftigte. Solche Formen der Selbständigkeit wiesen – ähnlich dem Arbeitsverhältnis – ein Machtungleichgewicht zwischen Arbeitgeber:innen und Auftragnehmer:innen auf. Wie im Arbeitsverhältnis seien erste Formen gewerkschaftlicher Organisierung erkennbar. Doch gegen die Zulässigkeit solcher Zusammenschlüsse von Selbständigen werde das Kartellrecht ins Feld geführt, das die Bildung von Kartellen verhindere und den freien Wettbewerb ermöglichen soll. Vor diesem Hintergrund bewegt sich das vorliegende Gutachten: Inwieweit können – insbesondere aus der Perspektive des EU-Wettbewerbsrechts – für besonders schutzbedürftige Selbständige, die von ihren Auftrag-geber:innen wirtschaftlich abhängig sind, Kollektivvereinbarungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen vereinbart werden?

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