Abstract
Diskussionen über Unternehmensmitbestimmung drehen sich in der Regel um die Montan-Mitbestimmung und das Mitbestimmungsgesetz von 1976. Die große Zahl von jetzt über 2.000 Aufsichtsräten, die nach dem Betriebsverfassungsgesetz von 1952 zu einem Drittel mit Arbeitnehmervertretern besetzt sind, bleibt dagegen weitgehend unbeachtet. Von den Gewerkschaften als völlig unzureichend – weil nicht paritätisch – kritisiert und von entsprechend nachgeordneter Bedeutung für gewerkschaftliches Handeln, hat diese Form der Arbeitnehmerbeteiligung bislang kaum wissenschaftliches Interesse auf sich gezogen. Die vorliegende Untersuchung gibt auf der Grundlage eines Forschungsprojekts der Hans-Böckler-Stiftung erstmals einen umfassenden Überblick über die Mitbestimmungspraxis in diesen Aufsichtsräten. Trotz sehr begrenzter Einflußmöglichkeiten bewerten die Arbeitnehmervertreter die Aufsichtsratsbeteiligung vor allem im Hinblick auf die Informationsbeschaffung eindeutig positiv. Darüber hinaus läßt sich nachweisen, daß selbst unter den restriktiven Bedingungen des BetrVG 1952 Ansprüche auf Kontrolle und Gestaltung von Unternehmensentscheidungen erhoben und zumindest teilweise auch durchgesetzt werden können.
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