Abstract
In mehreren Regionalzeitungsverlagen machten Betriebsräte mittlerweile ihren Vertretungsanspruch für arbeitnehmerähnlich freie Journalist/innen geltend, die sogenannten festen Freien – auch wenn dies auf den ersten Blick im Betriebsverfassungsgesetz nicht vorgesehen sei. Mithilfe der Deut-schen Journalist/innen-Union (dju) in Ver.di kämpften die freien Lokaljournalist/innen um höhere Honorare.
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