Abstract
In der Zeit des Nationalsozialismus wurden alle Verhaltens- und �u�erungsformen verfolgt, die nicht begeisterte Gefolgschaftstreue und respektvolle Bewunderung der F�hrer zum Ausdruck brachten. F�r das Erz�hlen regimekritischer Witze wurden von den Sondergerichten Gef�ngnis- und Todesstrafen verh�ngt. Der Beitrag geht der Frage nach, worin - aus der Sicht der Machthaber - die Gef�hrlichkeit des oft zitierten "gef�hrlichen Lachens" bestand. Vier Formen des Lachens �ber den "Fl�sterwitz" werden unterschieden. In allen vier Formen treten zentrifugale Kr�fte zutage, die dem zentripetalen Druck zur Uniformit�t und Geschlossenheit totalit�rer Regime zuwiderlaufen und darum unterdr�ckt werden. (Orig., gek.).
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