Abstract
MG 2007-05-22
Mit "kommunaler Leistungsverwaltung" wird ein 1938 von Ernst Forsthoff geprägter begriff verwendet, der weit mehr als, und nicht einmal im Kern, Armenpflege meint, sondern v.a. alles, was mit kommunalen Aufgaben - Leistungen - zu Daseinsvorsorge im weitesten Sinne gehört: Gasversorgung, Kanalisation, Trinkwasserversorgung.
"Die Städte reagierten auf die Füller neuer , durch Industrialisierung und Urbanisierung aufgeworfenen Probleme durch innovative, weithin freiwillige Leistungen, ohne daß das Kommunalverfassungsrecht diese Entwicklung vorgezeichnet hätte" XX - vgl. beitrag Matzerath
Städte bleiben aber bei Armenfürsorge/ Krankenhauswesen bis zum Ende des 19. Jh. als Initiatoren oder Träger von Krankenhäusern hinter Kirchen, priv. Wohlfahrtsvereinen und Staat zurück XXI - vgl. Beitrag MurkeB
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