Abstract
Die Bundesregierung legt mit dem Jahreswirtschaftsbericht dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat gemäß § 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) den Jahreswirtschaftsbericht 2022 vor. Sie stellt damit auch gemäß § 3 StabG gesamtwirtschaftliche Orientierungsdaten für das Jahr 2022 zur Verfügung
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