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Rechtsfragen der Kooperation von ausserschulischer Jugendbildung und Schule

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Bonn, (1990)

Abstract

Die Arbeitsgemeinschaft katholisch-sozialer Bildungswerke in der Bundesrepublik Deutschland (AKSB) führt seit 1988 das Projekt "Zusammen lernen" durch, an dem mehrere ihr angehörende Träger - Akademien, Heimvolkshochschulen, Jugendbildungsstätten - mitwirken. Ziel des aus Mitteln des Bundesjugendplans und der Stiftung Deutsche Jugendmarke' geförderten Vorhabens ist es, Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit von außerschulischer Jugendbildung in freier Trägerschaft und Schule auf dem Gebiet politischer Bildung aufzuzeigen. Das Gutachten soll die sich bei dieser Kooperation ergebenden rechtlichen Probleme klären. Nach Maßgabe der ihm zugrunde liegenden Vereinbarung werden folgende Fragen untersucht: die Freistellung von Schülern für die Teilnahme an Seminaren der außerschulischen Bildung, die Aufsichtspflicht während der Seminare und die Rechtsstellung der die Schüler begleitenden Lehrer. Die Studie erörtert die für die gymnasiale Oberstufe und die Fachoberschule maßgebliche Rechtslage in den elf Bundesländern; sie trägt hierbei den unterschiedlichen Gegebenheiten von öffentlichen und (katholischen) Privatschulen Rechnung. (DIPF/ Orig.).

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