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Arbeitssicherheit bei der Zusammenarbeit von Betrieben

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Leitfaden Recht Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM), Köln, (October 2011)

Abstract

Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Sie müssen sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit unterrichten und geeignete Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren miteinander abstimmen. Die Broschüre versucht, zur Lösung der organisatorischen Fragen in der betrieblichen Praxis Ratschläge und Richtlinien zu geben. Es werden die einschlägigen Regeln und Vorschriften zur Arbeitssicherheit erläutert. Tipps und Empfehlungen für die vertragliche Gestaltung unter dem Gesichtspunkt Arbeitssicherheit werden vorgeschlagen. Hinweise und Ratschläge zur Durchführung für den Einsatz von fremdem Personal bzw. die Arbeit in Fremdbetrieben, die sich in der Praxis bewährt haben, werden gegeben. Auch das Thema Arbeitssicherheit bei Arbeitnehmerüberlassung wird behandelt. Die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen die Arbeitssicherheit sowie bei Arbeitsunfällen werden aufgezeigt. Die Broschüre richtet sich deshalb insbesondere an den betrieblichen Praktiker.

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