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Statuten des Aussteuer-Vereins für brave Dienstmädchen: Druck von Dr. C. Wolf & Sohn

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(25.08.1863)

Abstract

Mg 2007-07-23 Zahlenangaben: §-Angaben! Vereinszweck: §1 Vertrauen zwischen Herrschaften und Db aufzubessern Sittlichkeit der Mädchen zu heben vor Irrleitung schützen in Berufspflichten aufzumuntern nach Maßgabe § 13 zu belohnen Erste Aussteuer: §13 im Gesammtwerthe von 300 Fl.; auf besonderes Verlangen in bar §14 Voraussetzung: § 15 vorzügliche Zeugnisse; guter Leumund; Belege der wirklichen Verehelichung Prämie für nichtverehelichte § 23 nach 20 Mitgliedsjahren: mit 54 300 Fl. Prämien nach Maßgabe der Mittel; bei mehr Bewerbern entscheidet Los 17, 19, 23 Aufnahmegebühren: Dm: 24#; Jahresbeitrag: 1 Fl. 12# 11 außerordentliche Mitlglieder: > 2 Fl.24# p.a. Ehrenmitglieder: > 12 Fl. p.a. Auflösung: Vermögen des Vereins fällt Dm zu 45

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