Abstract
Ergebnisse einer Umfrage unter europäischen Betriebsratsvertretern (EBR) zeigen, dass die Effektivität europäischer Betriebsräte nicht den in sie gesetzten Erwartungen entspricht. Insbesondere wird deutlich, dass die Unterrichtungs- und Anhörungspflichten, so wie sie in der Richtlinie vorgesehen sind, in der Praxis nicht umgesetzt werden. Darüber hinaus fällt das Problem auf, dass eine Mehrheit der EBR-Vertreter bei Fragen der Unternehmensrestrukturierung nicht beteiligt wird. Erfreulich sind dagegen der Umfang und die Reichweite der Vereinbarungen, die Vertreter europäischer Betriebsräte abgeschlossen haben.
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