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Schöne neue Arbeitswelt? Wie eine Antwort der EU auf die Plattformökonomie aussehen könnte

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(Oktober 2017)

Abstract

Die Digitalisierung der Arbeitswelt stellt die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) vor arbeits- und sozialrechtliche Herausforderungen. Betroffen ist vor allem die Dienstleistungsbranche: Auf diversen Internetplattformen wie Clickworker, Taskrabbit und Uber werden mittlerweile eine Vielzahl von Dienstleistungen angeboten. Die Beschäftigungsverhältnisse sind dabei häufig prekär. Gängige Schutznormen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden in der Plattformökonomie ausgehöhlt. Plattformbeschäftigte genießen keinen Kündigungsschutz, haben keinen Urlaubsanspruch oder Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sind häufig nicht in die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme eingebunden und werden nicht nach Mindest- oder Tariflohn bezahlt.– Die Europäische Kommission ignoriert bislang die sozialen Herausforderungen, die sich durch die Plattformökonomie ergeben. Sie setzt auf eine Deregulierungsstrategie, bei der es vornehmlich darum geht, nationale Hindernisse auf dem Weg zum digitalen Binnenmarkt aus dem Weg zu räumen. – Ein europäischer Handlungsansatz zur Durchsetzung von guter Arbeit in der digitalen Plattformökonomie ist notwendig, um das Sozialdumping auf dem digitalen Arbeitsmarkt aufzuhalten und einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Mit einer EU-Rahmenrichtlinie über arbeits- und sozialrechtliche Mindeststandards in der Plattformökonomie könnte die soziale Dimension des digitalen Binnenmarktes gestärkt werden.

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