Abstract
Deutsche Unternehmen profitierten stark vom offenen Handel. Mit der Verflechtung in globale Märkte gingen aber auch erhebliche menschenrechtliche Risiken einher. Im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) habe die Bundesregierung die Verantwortung von deutschen Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte in einem festen Rahmen verankert und ihre Erwartungen an Sorgfaltspflichten von Unternehmen klar formuliert. Die Studie ermittelt, welche menschenrechtlichen Risiken entlang der Wertschöpfungsketten von Branchen der deutschen Wirtschaft vorliegen. Darauf basierend erfolgt eine kriteriengeleitete Eingrenzung auf elf bedeutsame Fokusbranchen. Für diese Branchen wird erfasst und analysiert, welche Branchenaktivitäten zur Ausübung menschenrechtlicher Sorgfalt bereits umgesetzt werden. Die Studie leiste einen Beitrag zur Entscheidung der Bundesregierung, für welche Branchen Unterstützungsangebote in Form von NAP-Branchendialogen initiiert werden, und zeige mögliche Anknüpfungspunkte für die Dialoge auf.
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