Abstract
Solo-Selbstständige befinden sich oftmals in einer prekären Situation, die sich durch Lücken im Arbeits- und Sozialrecht noch verstärkt. Um die Lücken der arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung zu schließen, bedarf es legislativer Anstrengungen. Dazu gehört, Mindestentgeltregelungen zu etablieren und die gesetzlichen Grundlagen für Tarifverhandlungen für Solo-Selbstständige zu festigen. Hierbei sind sowohl der Gesetzgeber als auch die Sozialpartner gefragt. Die EU-Leitlinie zu Tarifverträgen für Solo-Selbstständige ist hierfür als guter Ansatz in Richtung Stärkung sozialer Rechte Selbstständiger auf der EU-Ebene zu werten, an dem sich Initiativen auf nationaler Ebene orientieren sollten.
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