Abstract
Die Studie zeichnet nach, wie die Arbeitnehmerbeteiligung 1953 unter den besonderen Umständen der Nachkriegszeit Eingang in die Handwerksordnung fand und wie sie in den Jahrzehnten danach trotz ambivalenter Haltung der Betriebsinhaber schrittweise ausgebaut wurde. Eine paritätische Mitbestimmung sei zwar nicht erreicht, aber die Idee der Wirtschaftsdemokratie sei zumindest teilweise realisiert worden.
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