Abstract
Diagnostischen Testverfahren kommt in der Schulpraxis eine nicht unerhebliche Bedeutung zu: Ihre Ergebnisse dienen z.B. als ein Kriterium bei der Feststellung der Schulreife und bei weiteren Schullaufbahnentscheidungen; sie finden auch Verwendung im Rahmen der Bildungsberatung. Insoweit haben sie in der Schule eine etablierte Stellung. In der pädagogischen Diagnostik mit ihrem ausdifferenzierten wissenschaftlichen Instrumentarium existiert eine Fachdisziplin, die die wissenschaftlichen Grundlagen der Tests erforscht und bereithält... Das Gutachten erörtert - nach einer Einführung in den Gegenstand der Untersuchung (B) - die verfassungsrechtlichen Maßstäbe, die an Tests anzulegen sind (C), gibt sodann einen Überblick über die einschlägigen schulrechtlichen Vorschriften der Bundesländer (D) und greift schließlich die Frage auf, ob und inwieweit diese Bestimmungen den zuvor herausgearbeiteten verfassungsrechtlichen Maßstäben entsprechen (E). (DIPF/ Orig.).
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