Von vielen Seiten werden die Rufe nach Online-Alterskontrollen lauter. Forscher beäugen das Instrument im Auftrag der Grünen im EU-Parlament aber skeptisch.
„Facebook trägt den Datenschutz als Lippenbekenntnis vor sich her, kann ihn aber nicht ernsthaft umsetzen, weil das dem Geschäftsmodell des Konzerns zuwider laufen würde. Hier ist keine Besserung in Sicht, und ein Zuwarten also vergeblich“, so Alexander von Gernler, Vizepräsident der GI.
Notwendiger Schutz oder reine Schikane? Mit ihrem Verhalten im NSA-Ausschuss hat die Regierung selbst ihre eigenen Mitarbeiter düpiert. Die Abgeordneten wollen das "perfide Vorgehen" nicht hinnehmen.
Der Begriff Privatsphäre taugt nicht als Argument gegen Überwachung, weniger Privatsphäre macht offenbar niemandem Angst. Der Kampf gegen die NSA braucht neue Narrative.
Wer Internetkommunikation überwacht, vergeht sich an der Gesellschaft, denn Vertrauen ist grundlegend für jedes soziale Gebilde, mehr noch: Das Wertefundament des Westens schließt eine dauerhaft hohe Kontrolldichte von Menschen aus, weil sie ihnen die Wahl des Guten nimmt und sie dadurch zum Objekt macht.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) per Beschluss den urheberrechtlichen Auskunftsanspruch auch bei nicht-gewerbsmäßigen Rechtsverletzungen zuzuerkennen (vgl. Auskunftsanspruch auch bei nicht-gewerblicher Urheberrechtsverletzung) sorgt immer noch für heftige Diskussionen, vor allem unter Juristen.
„In der eingangs angesprochenen Tendenz der obersten Bundesgerichte, sich über den Gesetzgeber hinwegzusetzen, nimmt die aktuelle Entscheidung des I. Zivilsenats des BGH auf Anhieb einen Ehrenplatz ein. So kraß hat sie bisher noch kein Gericht praktiziert.“