Der Jurist Bernhard Kempen hält das Handelsabkommen Ceta für verfassungswidrig. Es sieht gemischte Ausschüsse vor, die losgelöst von der EU Entscheidungen treffen könnten. Zudem bestehe die Gefahr einer Paralleljustiz.
Wenn kanadische Firmen um ihre Geschäfte fürchten, könnten sie mittels Ceta künftig deutsche Versorger verklagen. Das Wirtschaftsministerium beschwichtigt mit einer umstrittenen Begründung.
In Brüssel könnten heute die Weichen für ein vorläufiges Inkraftsetzen des Freihandelsabkommens CETA gestellt werden. Wenn die betreffenden Staaten später dagegen stimmten, könnten die Beschlüsse allerdings wieder rückgängig gemacht werden, sagte der Wirtschaftswissenschaftler Peter-Tobias Stoll im DLF. Allerdings werde das praktisch relativ schwierig.
Am Beispiel Uruguay´s und der "gesundheitsfördernden" globalen Tabakindustrie können wir die wahren Funktionen von Freihandelsabkommen näher kennen lernen.