Sommerlochdebatte 2022: Weil Russland weniger Gas liefert als vertraglich vereinbart, plappern alle über die Verlängerung der AKW-Laufzeiten. Zehn Gründe, warum das gar nicht geht.
Über die Verfassungsklage der Stromkonzerne gegen die entschädigungslose Rücknahme der AKW-Laufzeitverlängerung und die Einführung konkreter Abschaltdaten für alle Reaktoren nach dem Super-GAU von Fukushima hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 6. Dezember 2016 entschieden.