Seit Tagen schon erhöhen die russischen Behörden mit Razzien den Druck auf Nichtregierungsorganisationen. Betroffen sind laut einem Zeitungsbericht nun auch deutsche Stiftungen - sowohl das Büro der Friedrich-Ebert-Stiftung als auch die Vertretung der Konrad-Adenauer-Stiftung wurden kontrolliert.
Ausland: Wie hält es Großbritannien mit der Pressefreiheit? "Guardian"-Chefredakteur Rusbridger berichtet von massivem Druck und spricht von einem der "bizarrs
Ausland: Wie soll die EU mit Homosexuellen umgehen, die in ihren Heimatländern verfolgt werden? Die Betroffenen haben ein Recht auf Asyl, hat jetzt der Europäi
Der Verfassungsschutz bricht durch die Beobachtung des Linkspartei-Politikers Ramelow die Verfassung. Der Geheimdienst dürfe zwar Abgeordnete beobachten, aber nur unter strengen Auflagen, entschied das Bundesverfassungsgericht.
Bei einer "Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes" - Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass der Einsatz der Streitkräfte mit "spezifisch militärischen Abwehrmitteln" als letztes Mittel zulässig sein kann
Zum ersten Mal haben sämtliche Richter des höchsten deutschen Gerichts in einer fundamentalen Verfassungsfrage entschieden. Es ist jedoch keine gute Entscheidung: Die Richter haben mit ihrem Beschluss, Bundeswehreinsätze im Inneren zu erlauben, das Grundgesetz nicht interpretiert. Sie haben es verändert. Das war und ist nicht ihre Sache.