In vielen Unternehmen ist es gang und gäbe, schnell mal am Rechner die privaten E-Mails zu checken oder auch einen Gruß an den Partner zu senden. Wer nicht möchte, dass der Arbeitgeber Kenntnis von allzu Intimem bekommt, sollte vorsichtig sein.
Der BGH hat den rechtssicheren Einsatz einer "Tell-a-friend"-Funktion fast unmöglich gemacht. Wenn Sie eine Funktion zum Versand von Empfehlungsemails einsetzen, sollten Sie daher deren weitere Nutzung neu überdenken.