Zwei freiberufliche Computertechniker haben sich gegen Daimler durchgesetzt: Sie seien im Rahmen von Scheinwerkverträgen bei dem Autokonzern beschäftigt worden, urteilte nun das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. In Wirklichkeit seien sie Angestellte Daimlers gewesen.
Ein Urteil der Erfurter Richter hat zwei Schlussfolgerungen ausgelöst: Die Süddeutsche Zeitung titelt: „Richter lockern kirchliches Streikverbot“, während die Frankfurter Allgemeine Zeitung behauptet: „Kirchen können Streiks ausschließen“. Haben die Richter ein Urteil gefällt, das nur Gewinner und keine Verlierer kennt? Von Friedhelm Hengsbach SJ, Nell-Breuning Institut
Derzeit bietet sich die seltene Gelegenheit, einmal unter die Motorhaube des Text-Verwertungsbetriebes zu schauen und die dortigen Ränkespiele zu beobachten bzw. auch im Nachhinein zu rekonstruieren. Ermöglicht wird das durch ein (nicht rechtsrkäftiges aber lesenswertes) Urteil des Landgerichts München I und eine daraus entstandene Debatte …