Sie erinnern sich an die VW-Werbung? Läuft und läuft und – Ähnlich macht es die Aufsichtsbehörde DPMA mit einem EuGH-Urteil, das den Urhebern statt den Verwertern Vorteile brächte.
Die Linke will das System der kollektiven Rechtewahrnehmung grundlegend modernisieren und die Stellung der Urheber im Vertragsrecht stärken. Vor allem bei Schwarz-Gelb stießen die Pläne aber auf Ablehnung.
Mit ihren Handlungsempfehlungen haben sich die Abgeordneten in der Internet-Enqueteteils deutlich von bisher im Bundestag vertretenen Positionen zum Urheberrecht abgegrenzt. Überraschende Ergebnisse gibt es auch bezüglich einer Kulturflatrate.
Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellt Experten zufolge die Verteilungspraxis der großen deutschen Verwertungsgesellschaften in Frage. Die zuständige Aufsichtsbehörde, das Deutsche Patent- und Markenamt, will die „Erwägungen des EuGH“ nun prüfen. Droht der Bruch zwischen Urhebern und Velegern? (Von Alexander Wragge)
EU-Kommissarin Neelie Kroes forderte, die Fragmentierung des europäischen Online-Markts zu überwinden. Sie kündigte einen Rechtsrahmen an, der Dienste wie die Online-Streaming-Videothek Netflix europaweit möglich machen soll.
Die Deutschland-Chefs von Sony Music und Universal Music attackieren die Gema. Die Verwertungsgesellschaft verhindert hartnäckig die Sendung zahlreicher Songs auf YouTube. Der Verdacht der Platten-Manager: Die Gema sei noch nicht im Digitalzeitalter angekommen.