Düsseldorf (dpa) - Gaslieferanten dürfen ihren Verbrauchern nicht damit drohen, den Gashahn abzudrehen, wenn diese die Zahlung höherer Gaspreise verweigern. Darauf hat das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch hingewiesen (Az.: 12 O 544/05). Zudem müssten die Gasanbieter wegen ihrer Monopolstellung bei Preiserhöhungen ihre Kalkulation offen legen. Nur so könne der Kunde sich vergewissern, ob der höhere Preis gerechtfertigt sei und hingenommen werden müsse.