The blue social bookmark and publication sharing system.
Log in with your username.
I've lost my password.
Log in with your OpenID-Provider.
Das ArbG Gießen hat entschieden, dass ein Betriebsratsmitglied Anspruch auf Entschädigung gegen den Arbeitgeber hat, wenn Kündigungsgründe fingiert wurden, um das Betriebsratsmitglied loszuwerden.