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Gericht kippt Mitgliedschaft ohne Tarifbindung: Innungsbetriebe müssen nach Tarif zahlen (Berliner Zeitung 20.03.2010)


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BERLIN. Handwerksbetriebe, die Mitglied einer Innung sind, können nicht den Ausschluss ihrer Tarifbindung erklären. Dies hat bundesweit erstmals das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden (Aktenzeichen: 1 A 272/08, 273/08, 274/08).

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