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Gericht: Gema darf Verlage nicht pauschal an Tantiemen beteiligen | heise online


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Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts steht die langjährige Praxis der Verwertungsgesellschaft Gema vor dem Aus, Musikverlage pauschal an den Einnahmen aus Nutzungsrechten zu beteiligen. Vorbild war das BGH-Urteil gegen die VG Wort.

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  • @schneeschmelze

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