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Gericht urteilt im Streit über "Tagesschau"-App zugunsten der Verlage | heise online


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Das OLG Köln hat entschieden, dass die Tagesschau-App unzulässig war – am 15. Juni 2011. Während der NDR meint, seitdem habe die App andere Inhalte bekommen, sehen die Verleger Konsequenzen auch für andere Apps der ARD-Sender.

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  • @schneeschmelze

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