Lesezeichen

BVerfG: Germania 3, Beschluss v. 29.06.2000 Az. 1 BvR 825/98 - Telemedicus


Beschreibung

Mit der Veröffentlichung eines Werkes, steht dieses nicht mehr allein seinem Inhaber zur Verfügung. Vielmehr tritt es bestimmungsgemäß in den gesellschaftlichen Raum und kann damit zu einem eigenständigen, das kulturelle und geistige Bild der Zeit mitbestimmenden Faktor werden.

Vorschau

Tags

Nutzer

  • @schmidt2

Kommentare und Rezensionen