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Handwerksinnungen dürfen keine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung einführen | Bundesverwaltungsgericht 23.03.2016


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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass eine Handwerksinnung nicht durch Satzung die aus dem Bereich der Arbeitgeberverbände bekannte Mitgliedschaftsform einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (sog. OT-Mitgliedschaft) einführen darf.

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