Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass eine Handwerksinnung nicht durch Satzung die aus dem Bereich der Arbeitgeberverbände bekannte Mitgliedschaftsform einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (sog. OT-Mitgliedschaft) einführen darf.
ExpertInnen aus Handwerk, Gewerkschaften und Wissenschaft haben Mitte Oktober Probleme und Herausforderungen im Handwerk analysiert und diskutiert. Von der Tarifbindung in ausgewählten Handwerksbranchen, über die juristische Bewertung von OT-Mitgliedschaften in Handwerksinnungen bis hin zu aktuellen Problemen im KfZ-Handwerk –fundierte Beiträge lieferten neueste Erkenntnisse.