15.2.2012 begann die endgültige Vernichtung des Mittleren Schlossgartens in Stuttgart Maßnahmen der Polizei waren nach Auffassung der Betroffenen und ihres Rechtsanwaltes ein schwerer Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 8 Versammlungsfreiheit Die mit den Auflösungsanordnungen verbundenen und nachfolgenden polizeilichen Maßnahmen waren damit sämtlich rechtswidrig. Fortsetzungsfeststellungsklage Verwaltungsgericht Stuttgart