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Gericht: Filesharing-Abmahnung ist eine „völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung“ (heise online 14.01.2012)


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Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf qualifiziert Abmahnungen für Filesharing als „völlig unbrauchbar“ und ändert die Beweislast in derartigen Verfahren zugunsten der Abgemahnten.

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  • @meneteqel

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