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Pressemitteilung: Revision zum Bundesarbeitsgericht erfolgreich – ZDF muss auch arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten Auskünfte nach dem Entgelttransparenzgesetz gewähren – Klägerin wird von Berlin nach Mainz zwangsversetzt – GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. 25.06.2020


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Nachdem das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im vergangenen Jahr die Klage einer ZDF-Redakteurin auf Gleichbezahlung abgewiesen und die Revision nur in Teilen zugelassen hatte, entschied das Bundesarbeitsgericht heute, dass auch fest-freie Redakteur*innen einen Anspruch auf Auskünfte nach dem Entgelttransparenzgesetz haben. Der Beschäftigtenbegriff sei im Lichte des Europarechts weit auszulegen.

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  • @meneteqel

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